Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Renk IT, Inhaber Johannes Renk, Passauer Straße 13, 94538 Fürstenstein (im Folgenden „Renk IT“), und ihren Kunden über die Entwicklung von Software und Websites, Beratung und Konzeption, Wartung und Betreuung sowie Hosting.
(2) Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Renk IT ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn Renk IT in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen ohne Vorbehalt erbringt.
(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot oder in einer Leistungsbeschreibung, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website sind kein bindendes Angebot. Angebote von Renk IT sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Renk IT in Textform annimmt oder Renk IT einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt. Textform umfasst insbesondere E-Mail.
§ 3 Leistungen
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot und einer gegebenenfalls vereinbarten Leistungsbeschreibung.
(2) Die Entwicklung von Individualsoftware und Websites erbringt Renk IT als Werkleistung. Beratung, Konzeption, Schulung und Unterstützung nach Aufwand erbringt Renk IT als Dienstleistung; ein bestimmter Erfolg ist dabei nicht geschuldet.
(3) Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen, teilt er sie in Textform mit. Renk IT prüft die Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung und Termine und teilt sie dem Kunden mit. Die Änderung wird erst verbindlich, wenn sich beide Seiten in Textform darauf geeinigt haben.
(4) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt Renk IT bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere rechtzeitig und unentgeltlich die erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Testdaten und Zugänge zu seinen Systemen bereit und benennt einen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann.
(2) Der Kunde sichert seine Daten in angemessenen Abständen nach dem Stand der Technik, insbesondere vor Arbeiten an seinen Systemen.
(3) Kommt der Kunde einer Mitwirkung nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Renk IT kann den dadurch entstehenden Mehraufwand nach den vereinbarten Sätzen berechnen.
§ 5 Abnahme
(1) Werkleistungen, insbesondere Software und Websites, nimmt der Kunde ab. Renk IT zeigt die Fertigstellung an; der Kunde prüft die Leistung innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder teilt wesentliche Mängel nachvollziehbar in Textform mit.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel meldet oder wenn er sie produktiv nutzt, insbesondere eine Website veröffentlicht. Renk IT weist den Kunden mit der Anzeige der Fertigstellung auf diese Folge hin.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; Renk IT beseitigt sie im Rahmen der Mängelhaftung. In sich abgeschlossene Teilleistungen können getrennt abgenommen werden.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, als Festpreis oder nach Aufwand zu den dort genannten Sätzen. Leistungen nach Aufwand rechnet Renk IT monatlich ab.
(2) Renk IT kann Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt verlangen.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
(4) Renk IT ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Auf die Vergütung wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung erhält der Kunde an der für ihn erstellten Software ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht, sie in ausführbarer Form für eigene Zwecke seines Unternehmens zu nutzen. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
(2) Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Lieferung. Eine Herausgabe des Quellcodes und weitergehende Rechte, etwa zur Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Bei Websites umfasst das Nutzungsrecht, die Website im vereinbarten Umfang unter den Domains des Kunden zu veröffentlichen und zu betreiben.
(4) Alle übrigen Rechte bleiben bei Renk IT. Das gilt insbesondere für allgemeine Bausteine, Werkzeuge und Kenntnisse, die Renk IT auch in anderen Projekten einsetzt.
(5) Enthält die Leistung Komponenten Dritter, insbesondere Open-Source-Software, gelten für diese vorrangig deren Lizenzbedingungen.
(6) Inhalte, die der Kunde bereitstellt, etwa Texte, Bilder und Logos, bleiben beim Kunden. Er sichert zu, dass er die dafür nötigen Rechte besitzt, und stellt Renk IT von Ansprüchen Dritter frei, die auf diesen Inhalten beruhen.
§ 8 Mängel
(1) Renk IT leistet bei Mängeln von Werkleistungen zunächst Nacherfüllung, nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; Schadensersatz richtet sich nach § 9.
(2) Der Kunde meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, wie sich der Fehler zeigt.
(3) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in den übrigen Fällen unbeschränkter Haftung nach § 9; dort gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Keine Mängel sind Fehler, die auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf unsachgemäße Bedienung oder auf eine Einsatzumgebung zurückgehen, die nicht der vereinbarten entspricht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Fehler nicht darauf beruht.
§ 9 Haftung
(1) Renk IT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Renk IT nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet Renk IT nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für ihre Wiederherstellung angefallen wäre.
(4) Diese Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern und Beauftragten von Renk IT.
§ 10 Wartung, Betreuung und Hosting
(1) Umfang, Reaktionszeiten und Vergütung von Wartung, Betreuung und Hosting ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Wartung bietet Renk IT nur für Werkleistungen an, also für von Renk IT erstellte Software und Websites. Für Dienstleistungen wie Beratung, Konzeption und Schulung gibt es keine Wartung.
(3) Die Vergütung für Wartung, Betreuung und Hosting erhöht sich zu Beginn jedes weiteren Vertragsjahres um 2 Prozent gegenüber dem vorangegangenen Vertragsjahr. Beispiel: Beträgt die Vergütung für Wartung im ersten Vertragsjahr 1.000 Euro, sind es im zweiten Vertragsjahr 1.020 Euro und im dritten 1.040,40 Euro.
(4) Diese Verträge laufen, soweit nichts anderes vereinbart ist, zunächst zwölf Monate. Sie verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Beim Hosting setzt Renk IT Rechenzentren und Netzwerke spezialisierter Anbieter ein. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Notwendige Wartungsarbeiten führt Renk IT nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten durch.
(6) Für die Inhalte seiner Website und deren rechtliche Zulässigkeit ist der Kunde verantwortlich.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Seiten behandeln alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich.
(2) Soweit Renk IT im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 12 Referenzen
Renk IT darf den Kunden mit Namen und Logo sowie einer kurzen Beschreibung des Projekts als Referenz nennen, etwa auf der eigenen Website. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; Renk IT entfernt die Nennung dann in angemessener Frist.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Passau, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
Stand dieser Bedingungen
Stand: 4. November 2026.